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Hinweisgebersystem

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Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei der Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co KG?

Auch begründete Verdachtsmomente können über unsere interne Meldestelle gemeldet werden.

Wir haben die Kanzlei HEUKING mit der Entgegennahme von Meldungen und der ersten Kommunikation mit hinweisgebenden Personen beauftragt. Meldungen werden vertraulich und verantwortungsvoll bearbeitet. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre Identität offenlegen oder anonym bleiben möchten.

Für eine Online-Meldung können Sie die konzernweite Meldestelle von Moll Industries nutzen. Bitte nennen Sie in Ihrer Meldung ausdrücklich die Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co KG als betroffenes Unternehmen.

Hinweis online abgeben
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Alternative Meldewege

Sie können Ihre Meldung auch direkt telefonisch, per E-Mail, postalisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich abgeben:
Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.
HEUKING (Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB)
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 211 60055-217
E-Mail: ...

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst genau. Nennen Sie, soweit bekannt, beteiligte Personen sowie Zeit und Ort des Geschehens. Unterstützende Dokumente können ebenfalls übermittelt werden.

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Was kann gemeldet werden?

Gemeldet werden können insbesondere mögliche Straftaten und schwere Regelverstöße, beispielsweise Korruption, Betrug, Diebstahl, Diskriminierung, Mobbing, Machtmissbrauch sowie umwelt- oder menschenrechtsbezogene Verstöße.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für Notfälle oder allgemeine Kundenbeschwerden vorgesehen.

Vertraulichkeit und Schutz

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Hinweisgebende Personen sind im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vor Benachteiligungen geschützt. Dieser Schutz gilt auch, wenn sich gemeldete Informationen später als unzutreffend erweisen, sofern die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die Informationen der Wahrheit entsprachen und in den Anwendungsbereich der geltenden gesetzlichen Vorschriften fielen.

Sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und deren Gründen, soweit dadurch interne Nachforschungen oder die Rechte der von der Meldung betroffenen oder darin genannten Personen nicht beeinträchtigt werden.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an eine zuständige externe Meldestelle wenden.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier:

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Download

Hinweisgebersystem Moll Industries
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