Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können insbesondere mögliche Straftaten und schwere Regelverstöße, beispielsweise Korruption, Betrug, Diebstahl, Diskriminierung, Mobbing, Machtmissbrauch sowie umwelt- oder menschenrechtsbezogene Verstöße.
Das Hinweisgebersystem ist nicht für Notfälle oder allgemeine Kundenbeschwerden vorgesehen.
Vertraulichkeit und Schutz
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Hinweisgebende Personen sind im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vor Benachteiligungen geschützt. Dieser Schutz gilt auch, wenn sich gemeldete Informationen später als unzutreffend erweisen, sofern die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die Informationen der Wahrheit entsprachen und in den Anwendungsbereich der geltenden gesetzlichen Vorschriften fielen.
Sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und deren Gründen, soweit dadurch interne Nachforschungen oder die Rechte der von der Meldung betroffenen oder darin genannten Personen nicht beeinträchtigt werden.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an eine zuständige externe Meldestelle wenden.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier: